Hinweisgeber-System
Im Kontext der EU-weiten Richtlinie 2019/1937, die auch als „Whistleblowing-Richtlinie“ oder „Hinweisgeberschutzgesetz“ bekannt ist, erhalten Sie die Gelegenheit, Berichte über Informationen, Beobachtungen und Ereignisse im Zusammenhang mit vermuteten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten weiterzugeben.
Meldungen können per E-Mail an hinweisgeber@brst.de übermittelt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung persönlich bei unserer internen Meldestelle vorzubringen. Bitte geben Sie so viele Informationen wie möglich in Ihrer Meldung an. Dies unterstützt uns dabei, Ihre Meldung so präzise wie möglich einzuordnen und zu bearbeiten. Wir behandeln alle Hinweise vertraulich.
Bitte reichen Sie eine Meldung nur dann ein, wenn Sie ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die von Ihnen übermittelten Informationen der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben und Anschuldigungen können zu Schäden bei den genannten Personen in der Meldung führen oder Sie selbst belasten. Daher bitten wir Sie, Ihre Meldung vor dem Versand sorgfältig zu überprüfen und nur solche Informationen anzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Unsere interne Meldestelle nimmt Ihren Hinweis vertraulich entgegen und verfolgt diesen. Innerhalb von 7 Tagen bekommen Sie eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist. Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung bekommen Sie eine Information über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.
Datenschutz
Die Soziale Dienste Bürgermeister Reuter gGmbH mit Sitz Marburger Straße, 10789 Berlin, ist in ihrer Funktion als Verantwortliche für das Hinweis-E-Mail-Postfach für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zuständig. Das Hinweis-E-Mail-Postfach dient dazu, Meldungen zu Verstößen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entgegenzunehmen und zu bearbeiten, insbesondere solche gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Anfragen zum Datenschutz richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb@brst.de.
Wir erheben personenbezogene Daten von natürlichen Personen, die sich an das Hinweis-E-Mail-Postfach wenden. Die personenbezogenen Daten, wie beispielsweise Namen und weitere Kommunikations- sowie Inhaltsdaten, werden ausschließlich vertraulich verwendet. Der Zweck dieser Verwendung besteht darin, Hinweise gemäß den oben genannten Gesetzen sicher und vertraulich zu empfangen und zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten variiert je nach Anwendungsfall. Artikel 6 Absatz 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG dienen als Rechtsgrundlage für die Wahrung des berechtigten Interesses der Bürgermeister Reuter Stiftung, Straftaten und Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit der Stiftung aufzuklären und das Unternehmen sowie seine Beschäftigten vor möglichen Schäden zu schützen. Unter Umständen erfolgt die Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere zuständige Stellen unter Einbeziehung der Einwilligung gemäß § 9 Abs. 3 oder Abs. 4 HinSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.
Der Zugriff auf die Daten ist streng auf die interne Meldestelle begrenzt. Zusätzlich kann, abhängig vom Inhalt der Meldung und dem Fortschritt der Prüfung, eine begrenzte Anzahl weiterer autorisierter Personen Zugang zu diesen Daten erhalten.
Im Rahmen der Bearbeitung eines Hinweises kann es notwendig sein, personenbezogene Daten oder Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität eines Hinweisgebers zulassen, an zuständige Stellen außerhalb der Meldestelle weiterzugeben. Hierfür holen wir gemäß § 9 Abs. 3 HinSchG vorab die Einwilligung des Hinweisgebers ein.
Jede Person, die Zugang zu den Daten hat, ist zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Unter Umständen müssen persönliche Daten im Rahmen einer Strafverfolgung oder aufgrund anderweitiger Verpflichtungen gegenüber Behörden im Einklang mit gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden oder anderen zuständigen staatlichen Behörden offengelegt werden.
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des ursprünglichen Erhebungszwecks notwendig ist oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In jedem Fall erfolgt eine individuelle Prüfung anhand vordefinierter Kriterien, die in einem Löschkonzept festgelegt sind, um festzustellen, ob und für welche Dauer Ihre Daten noch aufbewahrt oder archiviert werden, bevor sie gelöscht werden. In der Regel erfolgt dies bis zu drei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Falls.
Betroffene haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind. Sie können Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung (Sperrung) ihrer personenbezogenen Daten verlangen, solange dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist. Sie haben das Recht, Beschwerde bei jeder Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen.
Sie können der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen, wenn die Datenverarbeitung aufgrund unserer berechtigten Interessen erfolgt oder für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.