Die ambulanten Hilfen ergänzen pädagogisch sinnvoll und einzelfallorientiert die stationären Angebote der Trägerin. So kann eine ambulante Hilfe auch als Nachfolgemaßnahme einer stationären Betreuung erfolgen.
Kontakt
Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe
Antwerpener Straße 40
13353 Berlin
Pädagogische Leitung
Aysenur Kücükarpaci
T +49 30 491022-416
M +49 174 4772728
kuecuekarpaci@sodi-brst.de
Art und Umfang der Hilfsangebote
Wir bieten ambulante Betreuungs- und Unterstützungsangebote, mit unterschiedlich intensiven Betreuungsleistungen und -zeiten an. Die ambulanten Hilfen ergänzen pädagogisch sinnvoll und einzelfallorientiert die stationären und teilstationären Angebote des Trägers. So kann eine ambulante Hilfe auch als Nachfolgemaßnahme einer stationären Betreuung erfolgen.
Die pädagogischen Fachkräfte beobachten und analysieren gruppendynamische Prozesse sorgfältig. Im Besonderen solche, die für die soziale Bildung, Sozialisierung und Identitätsfindung der Kinder und Jugendlichen enorm wichtig sind. So können sich die jungen Menschen neu orientieren und ihre Rolle finden. Mit professioneller Unterstützung, Beratung und Förderung in der Gruppe.
Die erfassten Daten und Beobachtungen können zur besseren Übersicht und zur Abstimmung unter den pädagogischen Fachkräften in einem Soziogramm dargestellt werden. Unser Team unterstützt unsere Klient*innen im Rahmen sozialer Gruppenarbeit.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche und stellt deren Bedürfnisse und Interessen in den Vordergrund der Unterstützungsangebote. Dabei legen wir Wert auf eine Beratungsarbeit, die an der Lebensrealität unserer Klient*innen orientiert ist. Ansätze aus der Erlebnis- und der Freizeitpädagogik können in die Hilfe einfließen.
Die methodischen Schwerpunkte liegen im Bereich der systemischen Beratung und der Gesprächsführung mit ressourcenorientierter und wertschätzender Grundhaltung.
Die Erziehungsbeistandschaft kann in der Herkunftsfamilie (meist bei Minderjährigen) oder in der eigenen Wohnung (meist bei Volljährigkeit und zur Unterstützung der Verselbständigung) erbracht werden. So kann das Unterstützungsangebot im vertrauten Umfeld stattfinden.
Für den Begleiteten Umgang wird in der Regel ein Stundenkontingent über mehrere Monate veranschlagt und vereinbart. Mehrere sozialpädagogische Fachkräfte erbringen diese Leistung in Zusammenarbeit.
Aufgrund der Größe und Zahl der Räume wird für Begleitete Umgänge in der Regel der WG/BEW-Betreuungsstützpunkt in der Brunnenstraße genutzt. Dort gibt es (barrierefreie) Büros mit Besprechungsbereichen für Einzelgespräche. Außerdem steht ein großer, gut ausgestatteter Gruppenraum mit Spiel- und Bastelmaterialien zur Verfügung
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wendet sich an Alleinerziehende oder Elternpaare mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. Wenn diese aufgrund von Problemen auf meist mehreren Ebenen mit der Bewältigung des Alltags überfordert sind und dadurch das Wohl des Kindes oder der Kinder beeinträchtigen bzw. gefährden.
Die Hilfeempfänger sind beispielsweise durch Einzelerlebnisse in eine Krise geraten. Das kann der Tod eines geliebten Menschen sein, eine Krankheit oder andere schwerwiegende Ereignisse, die die Betroffenen nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
Wir unterstützen die Familien je nach Bedarf bei Veränderungen, entlasten sie zeitweilig und betreuen sie. Grundsätzliches Ziel der ambulanten Familienhilfe besteht darin, langfristig die Selbstverantwortung der Erziehungsberechtigten wiederherzustellen und zu stärken. Wir unterstützen die Familien dabei, ein Lebensziel wiederzufinden. Und wir unterstützen Sie bei allen Arbeitsschritten im Hinblick auf dieses Ziel.
Diese Leistung ist längerfristig angelegt. Mehrere sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten dabei eng zusammen. Im Wesentlichen konzentrieren wir uns auf die Stärkung der psychosozialen Kompetenzen und die Stabilisierung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, den jungen Menschen eine befriedigende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu müssen Gefährdungen abgebaut und entwicklungsbedingte Krisen gemeistert werden.
Was sind die Ziele der Betreuung?
Das übergeordnete Ziel unserer Angebote besteht darin, ambulante Hilfen zur Erziehung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen zu leisten. Durch die Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten fördern wir darüber hinaus die Entwicklung der jungen Menschen. Dabei richten wir uns stets nach den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen.
Dazu gehören folgende, übergeordnete Aufgaben
- Schutz und Gefahrenabwehr,
- Problem- und Perspektivklärung,
- Klärung der familiären Beziehungen,
- Erhaltung von Kontakt und Förderung der Verantwortlichkeit der Eltern,
- (Wieder-)Herstellung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Stabilisierung der psychischen Regulation des Erlebens und Verhaltens des Klienten,
- schrittweiser Ausbau der lebenspraktischen und sozialen Kompetenzen für eine selbständige und gesunde Lebensführung,
- Erlernen von Fähigkeiten zur Krisenbewältigung und zielorientierten Handlungsstrategien,
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen sowie Entwurf einer individuellen Lebensplanung und beruflicher Perspektiven,
- Alltagsbewältigung/Befähigung zur eigenständigen Lebensführung,
- Kooperation und fallbezogene Vernetzungsarbeit.
Die ambulanten Unterstützungsangebote ergänzen oder erweitern ggf. bestehende, stationäre Leistungen. Sie können daher kombiniert angeboten werden, wo es pädagogisch sinnvoll und zielführend ist.
Wen unterstützen wir?
Unsere Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, sowie deren Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte gemäß § 7 SGB VIII oder umgangsberechtigte Personen. Dabei ist die Art der Lebenssituation der jungen Menschen und der Familien bzw. der Angehörigen entscheidend.
Eine Einschränkung hinsichtlich des Alters besteht bei den ambulanten Hilfen in der Regel nicht. Die Altersgruppen ergeben sich aus dem sozialen Gefüge der Angehörigen der Zielgruppe.
Bei allen Hilfeangeboten erwarten wir eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft und ein Einlassen auf die Angebote des Trägers und der Fachkräfte. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Unterstützung gelingen kann.
Mögliche ergänzende Hilfen
Unsere pädagogischen Fachkräfte erkennen Punkte, an denen die Betreuungsmöglichkeiten unserer Angebote an ihre Grenzen stoßen und sind in der Lage, entsprechende weiterführende oder ergänzende Hilfen in Absprache mit dem fallzuständigen Jugendamt auszuwählen und einzuleiten, z. B.:
- Hilfen zur Förderung von Frauen und Kindern,
- Schuldnerberatung,
- Suchtberatung,
- Therapien,
- Alphabetisierungs- / Sprachkurse,
- Angebote der Familienbildung gemäß § 16 SGB VIII,
- Freizeitmöglichkeiten,
- Erziehungsbeistandschaft.
Familientherapie
In diesem Angebot streben die sozialpädagogischen Fachkräfte eine Veränderung störungsauslösender Verhaltensweisen, Einstellungen und dysfunktionaler Problemlösungsmuster an. Diese Veränderungen dienen als Grundlage für neue Handlungsmuster und Entwicklungsperspektiven.
Die Ausgestaltung der Leistung richtet sich nach dem konkreten und einzelfallorientierten Hilfebedarf. Sie kann beispielsweise einzel- oder gruppenbezogen, als Kurz- oder Langzeittherapie und unter Einsatz von Co-Therapeuten stattfinden.
Standorte
Unsere Leistungen werden in der Regel
- am Hauptstandort in der Antwerpener Straße 40 in 13353 Berlin,
- im Betreuungsstützpunkt in der Brunnenstraße 129 in 13355 Berlin,
- in der Wohnung oder im wohnortnahen Umfeld der Klienten
erbracht.